Skip to main content
[rev_slider alias=“irrtuemer“]

afin24 – Ihr Partner für die erfolgreiche Rückabwicklung von Lebensversicherungen

Das Thema Rückabwicklung von Lebens- und Rentenversicherungen haben die meisten FDL in den vergangenen Monaten schon mal gehört und vielleicht auch schon mal mit „mehr“ oder „weniger“ Erfolg angefasst.

 

Auch wir haben uns viele Modelle angeschaut und haben festgestellt, dass die diversen Anbieter im Markt teilweise unterschiedliche Geschichten erzählen.

Dies hat viele Irrtümer, bezogen auf diesen Geschäftsbereich, zur Folge die im Markt kursieren.

Neben der seriösen Rückabwicklung ist es unser Ziel mit diesen Irrtümern aufzuräumen.

Die 6 größten Irrtümer

1

Die Nutzungsentschädigung wird auf Basis der Eigenkapital-Rendite des jeweiligen Versicherers berechnet!

Selbstverständlich kann die Nutzungsentschädigung nicht auf dieser Basis berechnet werden, da sich die EK-Rendite eines Versicherers aus völlig anderen Faktoren berechnet. Die Nutzungsentschädigung berechnet sich anhand der veröffentlichten Unternehmenskennzahlen und den tatsächlich erwirtschafteten Erträgen in den jeweiligen Jahren. Diese Unternehmenskennzahlen sind öffentlich einsehbar.

2

Es müssen finanzmathematische Gutachten durch Aktuare erstellt werden …

Mit den passenden Unternehmenskennzahlen und den tatsächlich eingezahlten Beiträgen ist dies eine „einfache“ ZinsesZins-Rechnung, die kein „finanzmathematisches Gutachten“ benötigt, welches noch zusätzliches Geld der Kunden kostet (100,- bis 500,- €)

3

Es wird für jede Versicherung ein eigener Aktuar benötigt …

Warum? siehe Antwort Punkt 2

4

Die speziell ausgewählten Rechtsanwälte können Prozesse beschleunigen …

Kein Rechtsanwalt kann den Ablauf vor Gericht beschleunigen, es gibt den „normalen“ Rechtsweg, den jeder einhalten muss.

5

Sammeln von Verträgen eines Versicherers in bestimmten Regionen

Das Sammeln von Verträgen in den Regionen ergibt keinen Sinn, es sei denn man ist von vorn herein auf einen Vergleich aus. Hierbei ist zu beachten, dass ein Vergleich den Versicherungskunden immer Geld kostet. Der Versicherer geht diesen Vergleich ein, um Geld zu sparen. Was natürlich bedeutet, dass der Versicherer sich gerne auf einen Vergleich einlässt, da sie auf diesem Wege zwischen 35 – 60% an Nutzungsentschädigung nicht auszahlen müssen.

Die Aussage: Versicherer machen „nur“ Vergleiche – stimmt somit nur teilweise und könnte auch wie folgt lauten: Versicherer machen „lieber“ Vergleiche oder auch einige Rechtsanwälte machen lieber Vergleiche, da sie damit „mehr“ – „einfacher“ verdienen!

Die Lebens- und Rentenversicherer am deutschen Markt sind sich bewußt, dass Sie nach dem EuGH-Urteil und nach über 150 BGH-Urteilen im Jahre 2015 um dieses Thema nicht herum kommen und zahlen müssen … dann doch lieber über einen Vergleich noch Gelder einsparen …

6

Zuerst kündigen – dann widerrufen!

Leider ist dies nicht so einfach.

Vor Gericht kann dieses Vorgehen jedoch als „bewußte Entscheidung“ des Versicherungsnehmers ausgelegt werden. Dies bedeutet: Ist der Kunde/VN über die Möglichkeit des Widerrufes informiert und entscheidet sich dann bewußt für eine Kündigung und die Auszahlung des Rückkaufswertes, so kann die Durchsetzung des Widerrufes angreifbar sein.

Unsere Philosophie und auch Strategie ist der maximale Mehrwert für den Kunden mit einem überschaubaren Kostenanteil ausschließlich aus der Nutzungsentschädigung.

Grundsatzentscheidung:

Die afin24 GmbH wird keinem Kunden oder Vermittler eine Kapitalanlage anbieten oder auch nur empfehlen.